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37. Katzengebirgslauf abgesagt

von Dietmar Heinrich

Der Veranstalter des 37. Katzengebirgslauf hat uns mitgeteilt, dass dieser Lauf, der am 04.04. 20 in Frauenhain stattfinden sollte, abgesagt werden muss. Es sollte der 5. Wertungslauf im Rahmen des „Meißner – Sparkassencup“ sein.

Die Polizeidirektion Riesa untersagt die Querung der B 101. Grundlage für das Verbot ist das Bundesfernstraßengesetz. Eine Ausweichstrecke lehnt der Veranstalter ab, da dadurch der eigentliche Charakter dieses Traditionslaufes verloren ginge. Außerdem müssten dabei auch zwei Staatsstraßen überquert werden. Zur Absicherung dieser Querungen fehlen dem Veranstalter dazu ehrenamtliche Helfer.

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